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Fakultative Führung

Es geht hier um Fällen, bei dem der Radfahrer die Wahl zwischen der Fahrbahn und dem Seitenbereich hat. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht weist die Unfalluntersuchung des UdV auf Folgendes hin:

Aufgrund dieser Neuregelung wird es künftig voraussichtlich vermehrt nicht benutzungspflichtige Radwege geben, wo die Radfahrer wählen können, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Für den Kraftfahrer bedeutet dieses schließlich, dass er an Knotenpunkten in diesen Fällen in zwei Konfliktbereichen beim Abbiegen mit Radfahrern rechnen muss.

Mit der Neuregelung ist gemeint, „dass Radfahrer nicht gezwungen sind auf Radverkehrsanlagen zu fahren, die nicht den geltenden Sicherheits- und Zumutbarkeitsstandards entsprechen.

Wir meinen, dass das von der UdV angesprochene Problem bei der Realisierung von Schutzstreifen bei Beibehaltung von bisherigen Radwegen eher kritisch zu sehen ist. Daher raten wir davon ab, Nebenanlagen mit Radweg unberührt zu lassen. Das wäre Sparen mit möglicherweise vereinzelt fatalen Folgen.

fakultativefuehrung.txt · Zuletzt geändert: 2018/02/08 22:21 von rob